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Sich im rechtlichen Umfeld des Immobilienkaufs in Griechenland zurechtfinden: Gebühren, Verfahren und Tipps für ausländische Käufer

Der Kauf von Immobilien in Griechenland lockt dank der reichen Geschichte, der atemberaubenden Landschaften und der attraktiven Preise viele internationale Käufer an. Der griechische Immobilienmarkt bietet vielfältige Möglichkeiten für Ferienhäuser, Kapitalanlagen oder einen dauerhaften Wohnsitzwechsel. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, ist es jedoch entscheidend, die rechtlichen Abläufe und Gebühren zu verstehen. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Schritte, Kosten und gibt ausländischen Käufern hilfreiche Tipps für den griechischen Immobilienmarkt.



Eye-level view of a traditional Greek house with white walls and blue shutters
Traditionelles griechisches Haus mit weißen Wänden und blauen Fensterläden


Überblick über den griechischen Immobilienmarkt und seine Attraktivität


Griechenland ist aufgrund seines mediterranen Klimas, der wunderschönen Inseln und der im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erschwinglichen Immobilien seit Langem ein beliebtes Ziel für Immobilienkäufer. Der Markt hat sich seit der Wirtschaftskrise stetig erholt, und das Interesse ausländischer Käufer, insbesondere aus Europa und darüber hinaus, ist gestiegen.


Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:


  • Vielfältige Standorte: Von der pulsierenden Metropole Athen bis hin zu idyllischen Inseln wie Kreta und Santorin.


  • Erschwingliche Preise: Die Immobilienpreise sind weiterhin niedriger als in vielen westeuropäischen Ländern.


  • Golden-Visa-Programm: Ausländische Investoren, die Immobilien im Wert von mindestens 250.000 € erwerben, können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.


  • Wachsender Tourismus: Die hohe Mietnachfrage in beliebten Gegenden bietet ein gutes Investitionspotenzial.


Trotz dieser Vorteile müssen Käufer den rechtlichen Rahmen und die damit verbundenen Kosten kennen, um Fallstricke zu vermeiden.

Aufschlüsselung der Steuern beim Immobilienkauf


Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland fallen verschiedene Steuern an. Die beiden wichtigsten sind die Grunderwerbsteuer und die Mehrwertsteuer (MwSt.), deren Höhe von der Art der Immobilie und dem Verkäufer abhängt.


  • Grunderwerbsteuer


  • Gilt für Gebrauchtimmobilien (Immobilien aus vorherigem Besitz).


  • Der Steuersatz beträgt 3 % des Verkehrswerts der Immobilie oder des vereinbarten Kaufpreises, je nachdem, welcher Wert höher ist.


  • Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer vor der Eintragung der Immobilie zu entrichten.


Mehrwertsteuer (MwSt.)


  • Gilt für Neubauimmobilien, die von Bauträgern verkauft werden.


  • Der reguläre MwSt.-Satz beträgt 24 %.


  • Die MwSt. ist in der Regel im Kaufpreis enthalten.


Für Immobilien in weniger entwickelten Gebieten oder für Erstkäufer gelten Ausnahmen.


Weitere zu berücksichtigende Steuern


  • Grundsteuer (ENFIA): Jährliche Steuer, deren Höhe von Größe und Lage der Immobilie abhängt.


  • Kapitalertragsteuer: Fällt an, wenn Sie die Immobilie später verkaufen; sie wird auf den Gewinn berechnet.


Welche Steuer anfällt, hängt vom Status der Immobilie und der Art des Verkäufers ab. Die Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater vor Ort ist unerlässlich.


Zusätzliche Gebühren: Notar-, Registrierungs- und Rechtskosten


Neben den Steuern sollten Käufer folgende zusätzliche Gebühren einplanen:


Notargebühren


  • Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und stellt sicher, dass die Transaktion griechischem Recht entspricht.


  • Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,5 % und 1,5 % des Kaufpreises.


  • Sie werden üblicherweise vom Käufer getragen.


Grundbuchgebühren


  • Nach der Unterzeichnung muss die Immobilie beim Grundbuchamt oder Katasteramt eingetragen werden.


  • Die Grundbuchgebühren betragen ca. 0,5 % bis 1 % des Immobilienwerts.


  • Dieser Schritt sichert dem Käufer das rechtmäßige Eigentum.


Anwaltskosten


  • Die Beauftragung eines Anwalts zur Durchführung der Due-Diligence-Prüfung wird dringend empfohlen.


  • Die Anwaltskosten betragen üblicherweise 1 % bis 2,5 % des Kaufpreises.


  • Der Anwalt prüft Eigentumsverhältnisse, Schulden und Genehmigungen, um spätere Probleme zu vermeiden.


Weitere mögliche Kosten


  • Gebühren für einen Gutachter, falls Sie eine Immobilienbesichtigung wünschen.


  • Gebühren für die Hypothekenfinanzierung.


  • Maklergebühren, üblicherweise vom Verkäufer getragen, können aber auch geteilt werden.


Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Immobilienkauf


Der Kauf einer Immobilie in Griechenland folgt einer klaren Abfolge von Schritten. Wenn Sie wissen, was Sie erwartet, können Sie besser planen und Verzögerungen vermeiden.


1. Immobiliensuche und Angebot


  • Suchen Sie mithilfe von Maklern, Websites oder durch Besichtigungen nach passenden Immobilien.


  • Sobald Sie eine Immobilie gefunden haben, geben Sie ein formelles Angebot ab.


Angebote können mündlich erfolgen, sollten aber durch einen schriftlichen Vertrag ergänzt werden.

2. Vorvertrag (optional)


  • Käufer und Verkäufer können einen Vorvertrag unterzeichnen.


  • Dieser Vertrag sieht üblicherweise eine Anzahlung von 10 % bis 30 % vor.


  • Er legt die Bedingungen fest und sichert beide Parteien vor dem endgültigen Vertrag ab.


3. Sorgfältige Prüfung


  • Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Prüfung des rechtlichen Status der Immobilie.


  • Überprüfen Sie Eigentumsverhältnisse, Schulden, Baugenehmigungen und die Zoneneinteilung.


  • Stellen Sie sicher, dass keine ausstehenden Steuern oder Hypotheken bestehen.


4. Unterzeichnung des endgültigen Vertrags


  • Der Vertrag wird vor einem Notar unterzeichnet.


  • Der Käufer zahlt den Restbetrag, Steuern und Gebühren.


  • Der Notar beglaubigt die Transaktion.


5. Eintragung im Grundbuch


  • Der Notar oder Anwalt trägt die Immobilie in das Grundbuch ein.


  • Die Eintragung bestätigt das rechtmäßige Eigentum.


  • Dieser Schritt kann je nach Region mehrere Wochen oder Monate dauern.


6. Besitzübergang


  • Nach der Eintragung übernimmt der Käufer den Besitz.


  • Die Verträge für Versorgungsleistungen und die lokalen Steuern sollten auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Tipps für ausländische Käufer im griechischen Rechtssystem


Ausländische Käufer stehen aufgrund von Sprachbarrieren und ungewohnten Rechtssystemen vor zusätzlichen Herausforderungen. Hier sind praktische Tipps, die den Prozess erleichtern:


  • Beauftragen Sie einen ortsansässigen Anwalt mit Erfahrung im Immobilienrecht.


  • Nutzen Sie einen Dolmetscher, wenn Sie kein Griechisch sprechen, um die Verträge vollständig zu verstehen.


  • Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für ein Goldenes Visum, falls Sie eine Aufenthaltsgenehmigung anstreben.


  • Prüfen Sie den rechtlichen Status der Immobilie sorgfältig, um Streitigkeiten zu vermeiden.


  • Planen Sie alle Gebühren und Steuern in Ihr Budget ein, um Überraschungen zu vermeiden.


  • Besichtigen Sie die Immobilie persönlich, bevor Sie sich endgültig entscheiden.


  • Eröffnen Sie ein griechisches Bankkonto für reibungslosere Zahlungen.


  • Haben Sie Geduld mit der Bürokratie, da Prozesse Zeit in Anspruch nehmen können.


 
 
 

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